Die Bedeutung des Diesel-Urteils

Ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ist grundsätzlich zulässig, das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschlossen. Ob und in welchem Umfang das Verbot allerdings zur Einhaltung der Grenzwerte umgesetzt wird, liegt nun in der Hand der betroffenen Städte und Bezirksverwaltungen. Eine Reduktion der Stickstoffgrenzbelastung, gerade in vielen großen Städten, soll die Folge sein. Wann und wo die Umsetzung erfolgt ist derzeit noch relativ unklar.

Gekennzeichnet werden Diesel-Fahrzeuge künftig aller Voraussicht nach ebenfalls mit farblichen Plaketten. Das Umweltbundesamt fordert derzeit zwei neue Plaketten, eine dunkelblaue für alle Fahrzeuge der neueren Absgasstufen EURO 6d und EURO 6-TEMP und eine hellblaue für nachgerüstete Euro-5-Diesel und bereits zugelassene Euro-6-Diesel. Bereits mit der hellblauen Plakette sollen viele Kommunen ihre Grenzwerte bis 2020 einhalten können. Die dunkelblaue Plakette kommt insbesondere in hochbelasteten Zonen zur Geltung.

Die logische Folge des Urteils sind Einbrüche der Diesel-Nachfrage und damit einhergehend auch der Preise für Diesel-Fahrzeuge. Autobauer Toyota zieht bereits erst Konsequenzen und plant womöglich den Verkauf von Diesel-Fahrzeugen ganz einzustellen. Ob Toyota das Ernst meint und ob andere Hersteller nachziehen bleibt zunächst noch abzuwarten.

Das Urteil aus Leipzig erscheint auf den ersten Blick drastisch und erscheint vielen Autofahrer ungerecht. Und auch wenn das Urteil viele unbescholtene PKW-Besitzer hart trifft, so ist es doch ein notwendiger Schritt auf dem Weg künftig die Klimaziele zu erreichen, die bisweilen verfehlt wurden. Dazu gehört nicht nur die schrittweise Absenkung der CO²-Emission, vielmehr zählt dazu auch das Ziel von 1 Mio. E-Autos bis 2020. Ja, E-Autos. Die Technik ist bereits seit langem reif dafür. Die Akkus halten und erreichen Distanzen von bis zu 600 km und auch die Ladezeiten sind in Zeiten von Zapfsäulen vor vielen Zentren und an vielen Autobahnrastplätzen kein unüberwindbares Hindernis mehr. Einzig die Autobauer müssen jetzt nachlegen und ihre Fahrzeuge an den Mann und die Frau bringen. Und dafür hat das Bundesverwaltungsgericht ein wichtiges, wenn nicht gar notwendiges, Signal gesetzt.

Manchmal brauchen harte Ziele harte Maßnahmen, geht es dabei doch nicht nur um die Umwelt sondern auch die Gesundheit derer, die der täglichen Feinstaub-Belastung ausgesetzt werden. Sehen wir es doch einfach als Chance etwas wirklich zu verändern. Groß war der Aufschrei als vor rund 10 Jahren das Rauchverbot in Gaststätten in Kraft trat. Sie haben es überlebt, die Gaststätten. Die Besucher auch. Manchmal brauchen harte Ziele harte Maßnahmen. Besonders auch dann wenn es um die Gesundheit geht. Und auch dann wenn wir etwas bewegen wollen.

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